Das Training darf wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden! Daher stellen wir das Gymnastik-, Kampfsport- und BJJ Training wieder bereit.
Wir bieten euch dienstags und freitags an, unter der Leitung von Dominique und Giuseppe Gramegna, an dem Gymnastiktraining teilzunehmen. Das Gymnastiktraining findet von von 18:00 bis 19:00 Uhr statt.
Das Kampfsporttraining findet ebenfalls dienstags und freitags statt. Hier werden zwei Gruppen angeboten. Die Kampfsportgruppe 1 findet von 19:30 bis 22:00 Uhr in der großen Sporthalle statt und die Kampfsportgruppe 2 von 19:15 bis 21:30 Uhr im Gymnastikraum.
Das BJJ Training findet samstags, von 11:00 bis 13:00 Uhr, in der großen Sporthalle statt sowie donnerstags, von 18:30 bis 20:00 Uhr, im Gymnastikraum.
Mitmachen dürfen alle ab 14 Jahren und in den einzelnen Gruppen darf die maximale Anzahl von 10 Personen nicht überschritten werden.

Das Training findet dann immer zu den angegeben Zeiten statt. Es wird die ganzen Sommerferien hindurch wie oben beschrieben trainiert.
Wer Interesse hat meldet sich unter der folgenden Mail mit seinem Namen und Angabe der Telefonnummer. Ihr kommt dann in eine Whatsapp-Gruppe, in der wir die Anzahl und Zeiten abstimmen: jjsdfit@freenet.de

Natürlich gelten die Bedingungen der Corona Regeln die hier aufgelistet sind:

  • Sport in öffentlichen oder privaten Sporthallen und Gymnastikräumen, auch hier müssen von den Sportvereinen folgende Standards eingehalten werden:
  • Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein.
  • Bei den Trainingsflächen gilt, dass eine Maximalbelegung von 1 Person pro 10 qm gestattet ist. SportlerInnen und ÜbungsleiterInnen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zur Sportanlage haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID-19-Erkrankung).
  • Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
  • Dusch-, Wasch-, Umkleideräume können unter Auflagen (Mindestabstand 1,5 Meter und Einhaltung
    der Hygienevorschriften) genutzt werden.
  • Die Toiletten und die dortigen Handwaschbecken können genutzt werden.
  • Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 14 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  • Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Die Nutzung von Sportgeräten der Schulen (z.B. Matten, Barren, Turnkästen) sind untersagt.
  • Die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher genannter Auflagen liegt bei den Vereinen. Das gilt vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten.
  • Beachtung der städtischen Aushänge über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume etc.)
  • Der Verein soll / muss zudem ebenfalls sicherstellen:
    • dass der Zutritt zur Sportstätte nacheinander, möglichst ohne Warteschlangen, unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgt.
    • dass vor und nach der Sporteinheit ein Mund- und Nasenschutz innerhalb des Sportgeländes getragen wird.
    • dass TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen und Teilnehmende individuell und vornehmlich in Sportkleidung zur Sporteinheit anreisen sollten. Auf Fahrgemeinschaften soll verzichtet werden.
    • dass Handdesinfektionsmittel vor dem Betreten und beim Verlassen der Sportstätte bereitgestellt und genutzt werden.
    • dass die Toiletten nur einzeln benutzt werden. Ein Mund- Nasenschutz ist zu tragen.
    • dass das Ausüben von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt unterbleibt. Ebenso unzulässig ist aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (z.B. HITT und anaerobes Schwellentraining).
    • dass TrainerInnen bzw. KursleiterInnen- sofern dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist- unter Wahrung der Abstandsregeln auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten können.
    • dass das Sportequipment, wie Therabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, von den Vereinsmitgliedern selber mitgebracht und den Vereinsmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt werden.
    • dass zwischen den Sporteinheiten eine Pause von mindestens 15 Minuten vorgesehen wird, um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Für die von der Stadt Dinslaken vermieteten Sportstätten bedeutet dies, dass die Übungseinheit jeweils um 15 Minuten gekürzt wird und die Trainingsgruppe umgehend die Sportstätte verlässt. Die nachfolgende Trainingsgruppe wird erst zu Beginn der angemieteten Übungszeit die Sportstätte betreten. Ansammlungen vor den Sportstätten sind untersagt.
    • dass TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen Anwesenheitslisten führen, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
    • dass die Benennung eines Corona-Ansprechpartners des Vereins erfolgt.
    • dass die ÜbungsleiterInnen, TrainerInnen und KursleiterInnen in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) eingewiesen werden.